Keine Sprechstunde in der Bezirksleitung zwischen dem 23. Dezember 2020 und 4. Januar 2021
Die Bezirksleitung der IG Bergbau, Chemie, Energie hat wie folgt geschlossen:
23. Dezember 2020 ab 12:00 Uhr bis einschließlich 4. Januar 2021.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns am in dieser Zeit telefonisch über unsere Servicestelle unter 0211/172160.
IG BCE

Bei Fristabläufen im Arbeits- und Sozialrecht wenden Sie sich bitte - unter Vorlage Ihres Mitgliedsausweises - direkt an die DGB Rechtsschutzbüros oder telefonisch an unsere Servicestelle.
Oder:
Bei einem arbeits- oder sozialrechtlichen Notfall, Kündigungsschutzklage oder Klage gegen einen Widerspruch, kann man sich auch zunächst selbst fristwahrend an die zuständigen Arbeits- und Sozialgerichte wenden (persönlicher Besuch). Dort wird dann vor Ort die Klage aufgenommen.
Fristablauf im Arbeitsrecht: Bei einer Kündigung beträgt die Frist zur Klageerhebung drei Wochen ab Zugang.
Fristablauf im Sozialrecht: Frist ist im Bescheid vermerkt - meist ein Monat ab Zugang.
Sämtliche Arbeits- und Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen findet man unter: http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/index.php
Am 04. Januar 2021 sind wir wieder persönlich für Sie da.
Wir danken für Ihr Verständnis!